Mobiles Arbeiten – Home-Office

Das aktuelle und komplexe Thema Mobiles Arbeiten ist aufgrund der Corona-Pandemie noch dringlicher geworden.
Eine geregelte und zugleich für die Mitarbeitenden der HU praktische Nutzung von privaten oder dienstlichen mobilen Geräten für dienstliche Zwecke bleibt sowohl in den Bereichen des Datenschutzes und der Datensicherheit („dienstliche Daten auf privaten Geräten“ sowie „sicherer Zugang zu HU-internen Daten“) als auch bezüglich der Arbeitsverdichtung („Entgrenzung der Arbeit und ständige Erreichbarkeit“) sowie der persönlichen Haftung und der Gesundheit der Beschäftigten problematisch („Verlust von Geräten und Daten“ sowie „ergonomisches Homeoffice“).

Nach der ECaTT-Norm (Electronic Commerce and Telework Trends) gilt es als mobile Telearbeit, wenn mindestens 10 Stunden pro Woche an einem anderen Ort als der zentralen Dienststelle oder der Wohnung gearbeitet und hierbei eine online-Datenübertragung benutzt wird. Nach dieser Definition müssen mobile Arbeitskräfte zu einem gewissen Umfang räumlich mobil und dabei virtuell vernetzt sein.

Aus Sicht der ver.di Betriebsgruppe muss der Begriff „Mobiles Arbeiten“ umfassend betrachtet werden.
Es sind auch Tätigkeiten einzubeziehen, bei denen nicht ständig von unterwegs Daten übertragen werden („Dienstreise“). Auch die „alternierende Telearbeit“, bei der teilweise von zu Hause aus gearbeitet wird („Homeoffice“) zählt für uns zur Mobilen Arbeit. D.h., also alle Formen Mobiler Arbeit mit digitalen Endgeräten (wie Laptop, Tablet, Smartphone), die nicht am Arbeitsplatz der Dienststelle erfolgt. Mobile Arbeit zeichnet sich dadurch aus, dass sowohl der Arbeitsort als auch die Arbeitszeit flexibel sind. Die Arbeit kann von überall und jederzeit erledigt werden („Anytime anywhere“).
Vor diesem Hintergrund erweist sich Mobile Arbeit auch an der HU als allgegenwärtig und weitverbreitet.

Mobile Arbeit eröffnet große Entscheidungs- und Handlungsspielräume für die Beschäftigten der HU.
Ergänzend zum Angebot von Teilzeitarbeit und den Gestaltungsmöglichkeiten, die sich aus der Dienstvereinbarung über gleitende Arbeitszeit sowie Alternierende Telearbeit ergeben, wird den Beschäftigten ermöglicht, ihre Arbeit individueller zu organisieren. Bspw. ermöglicht Mobile Arbeit die Erfordernisse familiärer Betreuungsarbeit und dienstlicher Aufgaben in Einklang zu bringen. Im Rahmen einer familienorientierten Personalpolitik soll Mobile Arbeit als flexible Arbeitsform die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern. Oder auch in der aktuellen Pandemie Situation, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und deren Arbeitskraft zu erhalten.

An der Humboldt-Universität werden mobile Endgeräte zur Erfüllung von Arbeitsaufgaben in den verschiedensten Arbeitsbereichen bereits eingesetzt, und der Bedarf wächst.
Die ver.di Betriebsgruppe setzt sich für Sicherheit und Klarheit für die HU-Beschäftigten beim Einsatz solcher Geräte ein, um die unterschiedlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
So bald wie möglich muss daher eine neue Dienstvereinbarung mit verbindlichen Regelungen für das Mobile Arbeiten der Mitarbeitenden an der HU umgesetzt werden.

Mobiles Arbeiten ist als flexible Arbeitsform besonders geeignet, zu mehr Selbstbestimmung sowie zu positiven Auswirkungen auf die Gesundheit und Arbeitszufriedenheit bei den Beschäftigten zu führen, indem sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Chancengleichheit, die Teilhabe von schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben unterstützt und die Ausgestaltung der individuellen Berufs- und Lebensplanung fördert.
Die Ein- und Durchführung von Mobiler Arbeit soll daher u. a. dazu beitragen
a) die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder Privatleben zu fördern,
b) die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern,
c) Ausfallzeiten zu verringern,
d) die Mitarbeiterbindung und die Arbeitgeberattraktivität zu erhalten und zu erhöhen,
e) weitere Arbeitsressourcen durch eine größere Teilhabe von Teilzeitkräften am Arbeitsleben zu erschließen,
f) die Gesunderhaltung zu fördern sowie
g) erworbene berufliche Qualifikationen und vorhandenes Wissen auch in der Familienzeit zu erhalten und einen schnelleren beruflichen Wiedereinstieg zu ermöglichen.

Die Initiative zum Mobilen Arbeiten muss ausschließlich von den Beschäftigten ausgehen und freiwillig sein. Es dürfen keine Nachteile entstehen.

Mobiles Arbeiten darf nicht zu einer Mehrbelastung der Beschäftigten durch ständige Erreich- und Kontrollierbarkeit oder durch eine über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Ausweitung des Arbeitsvolumens führen. Für die Beschäftigten darf daher außerhalb ihrer Arbeitszeit keine Pflicht zur dienstlichen Kommunikation oder zur ständigen Erreichbarkeit bestehen, sondern zu festgelegten Zeiten in Absprache mit der/dem jeweiligen Dienstvorgesetzen.
Auch darf Mobiles Arbeiten nicht zu einer nennenswerten Mehrbelastung anderer Kolleg*innen der betroffenen Organisationseinheit oder zu einer Gefährdung der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs führen.

In einer neuen Dienstvereinbarung an der HU müssen außerdem die technische Ausstattung der Beschäftigen mit passenden Geräten sowie der Support, die Wartung und die Administration dieser Geräte und der eingesetzten Software bzw. Apps unter Berücksichtigung der System- und Datensicherheit und des Datenschutzes oder auch Haftungsfragen bei Verlust oder Beschädigung von Geräten und dienstlichen Daten geregelt werden (MDM – Mobile Device Management / MAM – Mobile Application Management).

Oberste Priorität haben weiterhin die Sicherheit der Arbeitsbedingungen sowie der Schutz und die Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten. Auch das Arbeiten im Homeoffice muss ergonomischen Ansprüchen genügen.

Die ver.di Betriebsgruppe der HU wird sich an der Erarbeitung einer neuen Dienstvereinbarung zum Mobilen Arbeiten aktiv beteiligen und sich tatkräftig für die Beschäftigen der HU einsetzen.

Tragen Sie mit Ihrer Stimme bei den Personalratswahlen 2020 dazu bei und wählen Sie ver.di!

Weitere Informationen finden Sie auf der ver.di Themenseite Mobile Arbeit im Dienstleistungssektor, wie beispielsweise das Infoblatt zum Homeoffice.