Die ver.di Mitglieder an der HU engagieren sich schon immer für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden. Dies erfolgt als Personalratsmitglied, Sicherheitsbeauftragte*r, Ersthelfer*in oder an anderer Stelle.
In der Corona Pandemie befinden wir uns gerade in einer Phase mit stark ansteigenden Infektionszahlen. Auch an der HU werden uns die Auswirkungen der Pandemie noch länger begleiten.
Für diese Zeit erwartet die ver.di Betriebsgruppe vom Präsidium der HU klare Regelungen für ein Home-Office, da es die wirksamste Arbeitsform zur Vermeidung von Infektionsgefahren am Arbeitsplatz ist und zum besonderen Schutz von Mitarbeiter*innen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko oder mit einer Schwerbehinderung beiträgt.
Hierbei geht es den Vertreter*innen der ver.di Liste in den Personalräten um die sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Home-Office bzw. auch um höhere Hygienestandards am Arbeitsplatz.
Weiterhin muss auch eine rechtssichere Arbeit der Interessensvertretungen unter den Bedingungen einer Pandemie gewährleistet werden.
Die ver.di Betriebsgruppe wird sich in Zukunft für einen breiten Dialog zur Lösungsfindung mit den Beschäftigten und der Dienststelle einsetzen, wenn es um die Frage des Rechts auf Home-Office geht. Hierbei spielen zentrale Fragen, wie die Entgrenzung der Arbeit sowie arbeitsschutzrechtliche und versicherungsrechtliche Schutzstandards eine wichtige Rolle, die zu klaren Regelungen an der HU führen müssen, ohne die Beschäftigten zu benachteiligen.
Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes steht in diesem Fall im Zentrum, nicht nur unter Corona-Bedingungen. Seit Jahren versuchen wir über die Personalratsgremien, bspw. im vierteljährlichen Arbeitsschutzausschuss, den gesetzlichen Anspruch einer*s Beschäftigten nach einer Gefährdungsbeurteilung durchzusetzen. Aber in vielen Bereichen der HU noch ohne Erfolg. Gelungen ist es, vor drei Jahren ein Pilotprojekt zur Beurteilung der psychischen Gefährdung in der Universitätsverwaltung zu installieren. Das Projekt soll bald weitergeführt werden und zum Standard des Gesundheitsschutzes an der HU werden. Entscheidend war hierbei die beteiligungsorientierte Herangehensweise, wie sie schon seit Jahren von ver.di vertreten wird. Die Klärung nach einem gesunden Arbeitsplatz kann nur von den Betreffenden selbst erfolgen, sie sind hier die Experten*innen in eigener Sache.
Die Gefährdungsbeurteilung ist aber nichts starres, unveränderbares, sondern ein kontinuierlicher Prozess zur Ermittlung der Gefährdung bei der Arbeitstätigkeit, die sich auch ändert, und legt zugleich die Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen fest.
Auch im Büro am Computerarbeitsplatz kann es zu Erkrankungen kommen, wie z.B. des Muskel-Skelett-Systems durch verschiedene Fehlbeanspruchungen. Hier agieren die Mitglieder der ver.di Betriebsgruppe als Sicherheitsbeauftragte im Rahmen der Begehungen und Unterweisungen. Da wir auch hier in der Prävention noch am Anfang stehen, kommt es für die ver.di Betriebsgruppe in der kommenden Zeit darauf an, die Rolle dieser Beauftragten zu stärken und auf die Etablierung einer vorausschauenden und nachhaltigen Gesundheitsförderung für die Beschäftigten an der HU zu drängen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist einer der wichtigsten Bausteine auf dem Weg zur Guten Arbeit.